Direkt zum Hauptbereich

Rezensionen zum Referendariat - Werner Beulke: Strafprozessrecht

Werner Beulke: Strafprozessrecht, 13. Aufl. 2016, 23,99 €

Die heutige Rezension behandelt einen Klassiker zum Strafprozessrecht: Das Werk von Werner Beulke. In erster Linie ist es ein vorlesungsbegleitendes Lehrbuch für die Erste Juristische Prüfung. Es kann aber auch für Referendare von Gewinn sein, die zuvor im Studium größere Lücken gelassen haben und einen Blick auf das große Ganze benötigen, bevor man sich in die Details des Referendariats einarbeitet (für die Staatsanwaltsklausur siehe etwa die Rezension zu Dinter/Jakob).

Inhaltlich werden folgende Schwerpunkte behandelt:

- die allgemeinen Verfahrensgrundsätze
- der Gerichtsaufbau
- die Verfahrensbeteiligten
- die Grundzüge des Ermittlungsverfahrens
- das erstinstanzliche Hauptverfahren mit Beweisaufnahme und Beweiswürdigung
- die Wirkung gerichtlicher Entscheidungen
- die Arten der Rechtsbehelfe

Die Bezüge zur EMRK und dem EU- bzw. Völkerrecht werden ebenso hergestellt. Auch findet sich ein Kapitel zur Revision, hierzu sei jedoch das zuletzt rezensierte speziellere Werk von Russack empfohlen.

Mit ca. 430 Seiten ist der Umfang nicht gerade wenig, doch gefällt die schnörkellose, klare Sprache, die auch die anderen Werke des Autors so beliebt bei Jurastudenten gemacht hat.

Kenner seiner Werke werden sich in einem "vertrauten Umfeld" wieder finden. Wichtige Kernaussagen bzw. Stichworte werden mit Fettschrift aus dem Fließtext hervor gehoben. Exkurse und Vertiefungen werden mit kleinerer Schriftart im Fließtext kenntlich gemacht. Übersichten, Schemata und eingestreute Fälle runden das didaktische Konzept ab und helfen beim Verstehen des Stoffes.

So weit, so gut. Größter Kritikpunkt für Referendare ist jedoch, dass Beulke zuweilen nicht der Rechtsprechung oder herrschenden Auffassung folgt. Das wäre nicht weiter problematisch, würde er dies überall auch kenntlich machen. Das geschieht zwar bei vielen streitigen Fragen, aber leider nicht immer: Als Beispiel soll hier nur die Ablehnung des Staatsanwaltes herhalten (Rn. 92 ff.). Beulke vertritt hier eine eingeschränkte Analogie zu den §§ 22 ff. StPO, die vom Wortlaut her nur für die Ablehnung von Richtern, Schöffen (§ 31 I StPO) und Sachverständigen (§ 74 StPO) gelten. Wer ein Blick in den Meyer-Goßner, vor § 22, Rn. 3 ff. wirft, wird mit Verwunderung feststellen, dass die dort bezeichnete herrschende Meinung eine solche Analogie explizit ablehnt. Davon findet man bei Beulke jedoch kein Wort, er verweist lediglich auf andere dogmatische Herleitungen jenes Ergebnisses, die sich in der Praxis wohl aber nicht durchsetzen konnten.

Schade! Da gerade die Zweite Juristische Prüfung nicht der Ort ist, um wissenschaftliche Gefechte auszutragen, lebt der Referendar gefährlich, der hier unkritisch sich zu stark von Beulke beeinflussen lässt. Denn die Korrektoren sind zumeist Praktiker, deren Toleranz für akademische Gegenpositionen nicht als gegeben angenommen werden darf.

Fazit: Mit dem Beulke erhält man ein solides, gut geschriebenes und aktuelles Werk zum Strafprozessrecht an die Hand. Es ist bedauerlich, dass er nicht zu allen strittigen Punkten auch den juristischen Mainstream darstellt. Der Nutzwert für Referendare ist damit nicht unerheblich gemindert, aber wer sich nicht scheut ihn mit dem Meyer-Goßner kritisch zu hinterfragen, erhält einen guten Überblick über das Rechtsgebiet vermittelt.

Beliebte Posts aus diesem Blog

Jetzt erst recht: Deutschland braucht moderne Atomkraftwerke

Ein schwarzer Tag für Deutschland: An diesem Tag werden die letzten Kernreaktoren der 2. Generation abgeschaltet. Es ist ein viel beachteter Moment, der gemischte Reaktionen hervorruft. Während die Anti-AKW-Bewegung seit den 70er-Jahren auf diesen Tag hingearbeitet hat und jubelt , betonen andere, zu denen ich gehöre , die 300 Mrd. kWh CO2-armen und günstigen Strom, die sie im Laufe ihrer vielen Jahrzehnte in Deutschland produziert haben und hielten es für vernünftiger, wären wir heute aus der Kohlekraft ausgestiegen und behielten die Kernenergie um mindestens zwei Dekaden weiter und nicht umgekehrt. Für sie bedeutet dieser Tag einen zivilisatorischen Rückschritt zu Lasten des Landes. Die Grundlast wird von nun an entweder durch importierten Strom aus dem Ausland, oder eben von Gas und Kohle bereit gestellt werden müssen, die deutlich mehr CO2 ausstoßen. Und aufgrund des Ukraine-Krieges war insbesondere der Bezug von Gas zuletzt ein teures Unterfangen, das die Bürger mit signifikanten

Linux Gaming Tweaks - A small guide to unlock more performance (2)

My personal journey to unlock more performance on Linux - Part 2: Tweaking the Linux Kernel Welcome back to the second part of my Linux Gaming Tweaks series. If you missed the first part, head over here to get a general overview and learn more about my hardware and Linux distribution choices. In this episode, I will cover the single most important item on my tuning list, tweaking the Linux Kernel. Hence I will talk today about the Xanmod Kernel, additional patches I carry around to unlock an even better gaming experience, tweaks to my Kernel configuration, my Kernel command line and the compiler flags which I use to compile my Kernel. Unlike Windows, the Linux Kernel itself contains almost all of your hardware drivers (with notable exceptions, e.g. Nvidia's GPU driver). Hardware drivers are fundamental to get your PC up and running, changes in this area are also very performance-sensitive, beware that some tweaks might have an effect to the stability and security or even power usa

Müll, der zum Himmel stinkt

Alle Jahre versuchen sie es wieder und es stinkt bereits zum Himmel! Pünktlich zum Februar wurden die städtischen Müllgebührenbescheide an die Bewohner zugestellt, und man fragt sich immer wieder, ob gezielt damit gerechnet wird, dass man brav und anständig sein liebes Geld auf das Konto der Stadt überweist. Es regt sich jedoch Widerstand. Nicht nur von der FDP. Mich würde es ebenfalls einmal sehr reizen die Rechtmäßigkeit der Freiburger Abfallwirtschaftssatzung im Lichte des Urteils des VGH Baden-Württemberg vom 11.10.2004 (AZ: 2 S 1998/02) überprüfen zu lassen. Es lohnt sich also doch ab und an die Verwaltungsrechtsvorlesung und die dazugehörige Arbeitsgemeinschaft zu besuchen. Ein Landkreis ist mit seiner gängigen Praxis vor 2,5 Jahren vor Gericht nämlich schon gescheitert. Wenn es nach mir ginge würde Freiburg es ihm gleichtun. Das damalige Urteil stellt auf die Satzungsregelung des Landkreises Göppingen ab. Darin war geregelt, dass ein Haushalt eine bestimmte Grundgebü